Schadenmeldung

Schadenmeldung


Melden Sie einen Schaden einfach und unkompliziert!


Mit der langjährigen Erfahrung unserer Mitarbeiter und einem starken Netzwerk aus spezialisierten Rechtsanwälten sowie Gutachtern manövrieren wir Sie sicher durch jeden Schadensfall. Dabei greifen wir auf bewährt standardisierte Arbeitsprozesse zurück, die wir je nach Bedarf anpassen. So setzen wir auch im Schadensfall die Interessen unserer Kunden gegenüber den Versicherern durch.



Hier können Sie online Ihren Schaden melden.

Hier können Sie online Ihren SCHADEN melden.


Pflichten des Versicherungsnehmers im Schadenfall


In Ihrem Versicherungsvertrag sind auch Obliegenheiten definiert, die Sie als Versicherungsnehmer im Schadensfall übernehmen müssen. Am besten informieren Sie sich immer beim Vertragsabschluss über Ihre Verpflichtungen um im Ernstfall auch richtig reagieren zu können. Eine Verletzung der definierten Obliegenheit kann zu einer Nichterbringung der Versicherungsleistung führen. 


Prinzipiell gelten folgende Pflichten im Schadensfall für den Versicherungsnehmer:


Pflicht zur Schadenminderung:

  • Als Versicherungsnehmer haben Sie die Pflicht, umgehend Maßnahmen ergreifen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Geht vom entstandenen Schaden aber keine weitere Gefahr aus, dann warten Sie mit Reparaturmaßnahmen, bis ein Gutachter den Schaden besichtigt hat.

Dokumentation des Schadenfalls:

  • Sie sollten den Schaden bestmöglich dokumentieren (auch mit Fotos und/oder Video wenn möglich). Bewahren Sie auch beschädigte Gegenstände auf.

VST-Schadensabteilung informieren:

  • Unsere VST-Schadensabteilung hilft Ihnen, den Schadensfall richtig abzuwickeln.



Download Schadensformulare


Häufige Fragen - Wissenswertes zum Versicherungsschaden

Sie haben eine Frage? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

  • Was ist ein Versicherungsschaden?

    Von einem Versicherungsschaden spricht man, wenn ein versichertes Schadensereignis eintritt. In diesem Fall hat die Versicherung die im Versicherungsvertrag vereinbarte Leistung für das versicherte Ereignis bzw. den versicherten Schaden zu erbringen. In Ihrem Versicherungsvertrag finden Sie weitere Informationen, welche Ereignisse zu den versicherten Leistungen zählen.

  • Wer muss den Versicherungsschaden melden?

    Im Idealfall wird der Versicherungsschaden von der Person gemeldet, die auch den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. Wird die Schadensmeldung von einer anderen Person als dem Versicherungsnehmer eingebracht, dann sollte der Versicherung auf jeden Fall mitgeteilt werden, in welchem Verhältnis diese zum Versicherungsnehmer steht (z.B.: Ehepartner, Tochter, Sohn, etc.)

  • Wie läuft ein Versicherungsschaden beim VST ab?

    Schritt 1: Sie melden Ihren Schadensfall betreffend Kfz, Haushalt, Eigenheim etc. über die Homepage, per Mail, oder vor Ort.


    Schritt 2: Unsere Schadensabteilung nimmt den Schaden auf und leitet die Schadensmeldung an die Versicherung weiter.


    Schritt 3: Die Reparatur erfolgt nur bzw. erst nach der Deckungszusage der Versicherung.


    Schritt 4: Unsere Schadensabteilung informiert Sie über den aktuellen Status der Schadensdeckung. Übernimmt die Versicherung den Schaden, kontaktiert Sie die von Ihnen gewählte Werkstatt bzw. Handwerker um einen Reparaturtermin zu vereinbaren.

  • Bei welchen Schäden muss eine Polizeianzeige erfolgen?

    Bei folgenden Versicherungsschäden muss eine Polizeianzeige erfolgen:

    • KFZ: bei Unfall mit Personen, Parkschäden, Vandalismus oder Wildschaden
    • Haushaltsversicherung & Eigenheim: bei Einbruch, Vandalismus, Raub oder einfachem Diebstahl in den versicherten Räumlichkeiten
    • Tierversicherung: im Zuge der Hundehaftpflichtversicherung wenn Schäden durch das versicherte Tier verursacht werden
  • Wo finde ich meine Polizzennummer?

    Die Polizzennummer finden Sie grundsätzlich auf Ihrem Versicherungsvertrag.

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