Versicherungsbüro Stütz GmbH: Fragen und Antworten
Wenn Sie eine oder mehrere Versicherungen abschließen möchten und sich zum Beispiel vorab im Internet informieren, werden Sie feststellen, dass es zahlreiche Versicherungsgesellschaften und umso mehr Versicherungsangebote aller Art und für jeden Bedarf gibt. Doch oft sind Begriffe wie „Versicherungsmakler“ oder „Einwilligungserklärung“ nur unvollständig beschrieben und lassen so zunächst Fragen offen.
Nachfolgend beantworten wir im Allgemeinen einige häufig gestellte Fragen:
Als freie Versicherungsmakler können wir Ihnen garantieren, dass Sie stets optimal und zu den besten Konditionen abgesichert sind. Als erfahrenes und unabhängiges Maklerbüro kennen wir nahezu jedes Angebot auf dem großen Markt der Versicherungsgesellschaften und können mit individuellen Rabatten und Deckungsangeboten aufwarten, die Sie sonst nirgends erhalten. Und dass wir unsere Klienten seit über 20 Jahren erfolgreich beraten und betreuen, zeigt unsere weit überdurchschnittliche Kundentreue.
Theoretisch kann ein Versicherungsabschluss auch online getätigt werden. Doch die individuelle, also persönliche Beratung kann so nicht optimal geschehen. Deshalb befürworten wir den direkten Kontakt. Wenn Sie jedoch bereits Klient bei uns sind, können Änderungen oder Erweiterungen selbstverständlich per E-mail und per Telefon durchgeführt werden.
Unsere Beratungsleistungen sind selbstverständlich stets unverbindlich und völlig kostenlos.
Vor Abschluss einer Versicherung sollten Sie sich Gedanken darüber machen, wen oder was Sie genau versichern möchten und welchen Versicherungsumfang Sie wünschen. Auch hier gilt, dass Sie uns einfach Ihre Wünsche und Vorstellungen mitteilen. Wir erstellen Ihnen dann ein maßgeschneidertes Angebot und versichern Sie dann zu den optimalen Konditionen.
Ein Versicherungsvertrag beschreibt stets im Detail die genauen Merkmale des Versicherungsumfangs und eine genaue Leistungsübersicht für alle Eventualitäten. Darüber hinaus enthält der Vertrag ein Merkblatt zur Datenverarbeitung. Darin enthalten sind u. a. Ihre Einwilligungserklärung, die Entbindungserklärung der Schweigepflicht, die Datenspeicherung bei der Versicherung und ggf. beim Rückversicherer sowie die Daten des Vermittlungsbetreuers, in unserem Falle also das Versicherungsbüro Stütz. Der Versicherungsvertrag kommt stets postalisch zu Ihnen und wird nicht per E-Mail, also über das Internet, zu Ihnen gesandt.
Mit der Einwilligungserklärung geben Sie dem Versicherungsbüro Stütz den Auftrag, in Ihrem Namen und Interesse zu handeln sowie Ihre Daten strikt innerhalb des Verlaufs eines Versicherungsabschlusses zu nutzen und an die Versicherung weiterzugeben. Ohne Ihre offizielle Einwilligungserklärung kann ein Vertrag nicht zustande kommen.
Die Übermittlung Ihrer Daten an ein Versicherungsunternehmen unterliegen dem Berufsgeheimnis der Versicherungsmakler. Diese ist gesetzlich ähnlich der Schweigepflicht der Ärzte und Rechtsanwälte angelegt. Mit der Entbindungsklärung erlauben Sie dem Makler bzw. der Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl, ggf. Rücksprache bzgl. interner Daten mit Ihrem Hausarzt vorzunehmen, wenn es sich z. B. um den Abschluss einer privaten Krankenversicherung handelt.
Selbstverständlich. Gemäß den Richtlinien und Gesetzen des Datenschutzes haben Sie jederzeit das Recht auf Auskunft zu Ihren verarbeiteten Daten und können dieses ggf. berichtigen, sperren oder auch löschen lassen.
In den allgemeinen Versicherungsbedingungen stehen alle Informationen, die vertragsrelevant sind, also z. B. wer oder was versichert ist, nach welchen Kriterien die zu zahlenden Beiträge und Prämien zu leisten sind und in welchen Fällen die Versicherung welche Leistungen übernimmt.

